EINE VERKOSTUNG IN SAINT-EMILION
Keine Flasche Wein kann unter der Ursprungsbezeichnung Saint-Emilion oder Saint-Emilion Grand Cru vermarktet werden, wenn sie nicht erfolgreich die Verkostung durch einen dreiköpfigen Expertenausschuss durchlaufen hat. Diese drei Experten gehören drei verschiedenen Berufsgruppen an: Erzeuger, Weinwissenschaftler, Makler und Händler, wobei in jedem Ausschuss ein Erzeuger vertreten sein muss.
Die Rolle des Verkostungsausschusses
Die Experten sollen zunächst feststellen, ob der Wein fehlerfrei erzeugt wurde. Dann haben sie zu prüfen, ob seine Eigenschaften (Geruch Farbe, Geschmack) mit denjenigen übereinstimmen, die man von einem Wein mit der beantragten Ursprungsbezeichnung erwartet. Die beiden Ursprungsbezeichnungen Saint-Emilion und Saint-Emilion Grand Cru werden getrennt von unterschiedlichen Ausschüssen verkostet.
Ablauf einer Verkostung
Die Verkoster gehen einzeln bei der Verkostung der ihnen vorgestellten Wein vor. Für jeden Wein füllen sie ein Verkostungsformular aus. Die Ergebnisse werden unter der Leitung eines Agronomen des INAO ausgezählt, der den ordnungsgemäßen Ablauf überwacht. Desweiteren nehmen zwei Mitglieder des technischen Ausschusses des Winzerverbandes an allen Verkostungen (Zulassung AOC und Lagerfähigkeit) teil. In Absprache mit dem Vertreter des INAO überwachen sie die tatsächliche Anwendung der besonderen Verkostungsprinzipien für die beiden Ursprungsbezeichnungen Saint-Emilion und Saint-Emilion Grand Cru.
|