|
Seit der Klassifizierung von 1996 schlägt der Winzerverband von Saint-Emilion dem INAO eine breite Palette von Sachverständigen vor, zu denen weiterhin Makler und Händler gehören, aber auch Fachleute aus den Bereichen Önologie, Weinbau, Bodenkunde bzw. Vertreter aus Wirtschaft und Recht.
Der Wein- und Spirituosenausschuss des INAO hat im Laufe des Jahres 2004 auf Vorschlag des Winzerverbands von Saint-Emilion die Mitglieder der Klassifizierungskommission für die Crus von Saint-Emilion ernannt und sie mit der Revision der Klassifizierung 2006 beauftragt.
Hinweis: An den Arbeiten der Klassifizierungs-Kommission nimmt kein Winzer von Saint-Emilion teil, egal ob Mitglied des Winzerverbands oder nicht.
Die Bewerbungsunterlagen
Sie bestehen aus:
- einem Inventar der Rebflächen des Betriebs und der eventuellen Veränderungen der letzten 10 Jahre,
- allen kommerziellen Unterlagen mit Angaben der Verkaufspreise der Weine der letzten 10 Jahre,
- Weinproben der in den letzten 10 Jahren hergestellten Weinen, die Wahl der Jahrgänge bestimmt der Ausschuss
Bestimmungen für die Zulassung der Bewerbung:
- eine regelmäßige und normale Verwendung des Namens des Betriebs für die in den letzten 10 Jahre erzeugten Weine;
- der Betrieb muss eine ausreichend große Wirtschaftseinheit darstellen und Keller besitzen, die ausschließlich den im Betrieb erzeugten Weinen vorbehalten sind;
- mindestens 50% der Rebflächen, die Wein mit der Ursprungsbezeichnung Saint-Emilion Grand Cru produzieren, müssen älter als 12 Jahre sein;
- im Laufe der letzten 10 Jahre muss für mindestens 7 Ernten ein Zulassungszertifikat, das der Ursprungsbezeichnung Saint-Emilion Grand Cru entspricht, erteilt worden sein.
Auf die Gefahr hin, die Klassifizierung des Betriebs zu verlieren, müssen sich die Bewerber verpflichten:
- während der folgenden 10 Jahre die Rebflächen, von denen der unter dem Namen des klassifizierten Betriebs erzeugte Wein stammt, nicht zu verändern (ausgenommen spezielle Anträge an das Institut National des Appellations d‘Origine, die dem Ausschuss vorgelegt werden);
- die erzeugten Weine im Betrieb als Grand Cru Classé oder Premier Grand Cru Classé abzufüllen.
Prüfung der Bewerber
Der Ausschuss erstellt sein Urteil unter Berücksichtigung aller Faktoren, die eine Klassifizierung berechtigen oder beeinträchtigen. Darunter sind speziell zu nennen:
- Beschaffenheit des Betriebs in Bezug auf Größe und Qualitätsmerkmale,
- Betriebsführung in Bezug auf Anbau und Kellerei,
- Vertrieb, Aufmachung, Bekanntheitsgrad, Verkaufsförderung und Verkaufspreise,
- Gleichmäßigkeit und Niveau der Weinqualität, welche auch durch Weinproben geprüft wird. |