Der Wein von Saint-Emilion wurde im Jahre 1955 (und nicht 1855) zum ersten Mal klassifiziert.

Die Klassifizierung im Jahre 1855 wurde von der Handelskammer Bordeaux durchgeführt und das Anbaugebiet um Libourne gehörte nicht zu ihrem Einzugsbereich.

Libourne war damals bereits ein von Bordeaux unabhängiger, selbstständiger Wirtschaftsbereich: Libourne hatte nicht nur einen eigenen Händlerverband sondern auch eine eigene Handelskammer.

Doch auch ohne Klassifizierung entwickelten sich die Weine von Saint-Emilion Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts gut und konnten ihr Renommee festigen.

Es zeigte sich jedoch im Lauf der Jahre, dass die Erstellung einer Klassifizierung (ein ausgezeichneter Anhaltspunkt für den Verbraucher) die Seriosität und den Ruf einer großen Weinbauregion wie Saint-Emilion nur unterstreichen würde.

Deshalb befasste sich der Winzerverband schon seit 1930 mit der Frage einer Klassifizierung.

Das INAO (französisches Institut für den Schutz von Ursprungsbezeichnungen) entschloss sich nach sorgfältiger Prüfung und und auf Grund der von den Winzern gegebenen Garantien, das Projekt einer Klassifizierung in Angriff zu nehmen. Sie trat dann durch den Ministerialerlass vom 7. Oktober 1954 in Kraft.

KRITERIEN GANZ NEUER ART

Die Klassifizierung von Saint Emilion enthält eine gewisse Anzahl von innovativen Prinzipien:

- sie betreffen die Herkunftsbezeichnung Saint-Emilion Grand Cru und schaffen zwei Kategorien: Saint-Emilion Grand Cru Classé und Saint-Emilion Premier Grand Cru Classé (A und B);

- die Klassifizierung ist eine Initiative der Erzeuger (und nicht nur der Weinmakler), die für die Klassifizierung ihres Betriebs eine Bewerbung bei der INAO einreichen müssen;

- die Klassifizierung wird alle 10 Jahre einer Revision unterzogen.

Diese Einführung einer Revision der Klassifizierung unterscheidet die Klassifizierung der Weine von Saint-Emilion grundlegend gegenüber derjenigen anderen Ursprungsbezeichnungen, die keiner Neuordnung unterliegen. Dadurch sind die renommierten Weingüter gezwungen, die Qualität aufrecht zu erhalten, um nicht deklassiert zu werden. Andere werden zur ständigen Verbesserung der Qualität angeregt, um eine solche Anerkennung zu verdienen.

Auf diese Weise wird Qualität und Authentizität für den Verbraucher garantiert.

Fünf Klassifizierungen seit ihrer Einführung

- Die erste Klassifizierung der Crus von Saint-Emilion vom 16. Juni 1955, welche durch die Verordnungen vom 7. August und 18. Oktober ergänzt wurde, umfasste 12 Premiers Grands Crus Classés und 63 Grands Crus Classés.

- Bei der zweiten Klassifizierung vom 17. November 1969 konnten 9 weitere Weingüter aufsteigen, womit die Liste aus 12 Premiers Grands Crus Classés und 72 Grands Crus Classés bestand.

- Die dritte Klassifizierung konnte erst nach Fertigstellung eines neuen Systems der A.O.C. (kontrollierte Ursprungsbezeichnung) durchgeführt werden, nämlich zwei Ursprungsbezeichnungen Saint-Emilion und Saint-Emilion Grand Cru an Stelle der vier vorhergehenden. Die neue Klassifizierung besteht aus 11 Premiers Grands Crus und 63 Grands Crus Classés und wurde durch eine Verordnung vom 23. Mai 1986 rechtskräftig.

- Die vierte Klassifizierung fand dann 1996 statt und wurde durch Erlass vom 8. November 1996 genehmigt. Diese Liste umfasste 13 Premiers Grands Crus Classés und 55 Grands Crus Classés

- Die letzte Klassifizierung erfolgte im September 2006. Dabei ergaben sich 46 Grands Crus Classés und 15 Premiers Grands Crus Classés.

 

 

 

Der Klassifizierungsausschuss

Der mit der Klassifizierung beauftrage Ausschuss wird vom INAO auf Vorschlag des Winzerverbands nominiert Und besteht aus 9 ernannten Mitgliedern.

Seit der Klassifizierung von 1996 schlägt der Winzerverband von Saint-Emilion dem INAO eine breite Palette von Sachverständigen vor, zu denen weiterhin Makler und Händler gehören, aber auch Fachleute aus den Bereichen Önologie, Weinbau, Bodenkunde bzw. Vertreter aus Wirtschaft und Recht.
Der Wein- und Spirituosenausschuss des INAO hat im Laufe des Jahres 2004 auf Vorschlag des Winzerverbands von Saint-Emilion die Mitglieder der Klassifizierungskommission für die Crus von Saint-Emilion ernannt und sie mit der Revision der Klassifizierung 2006 beauftragt.

Hinweis: An den Arbeiten der Klassifizierungs-Kommission nimmt kein Winzer von Saint-Emilion teil, egal ob Mitglied des Winzerverbands oder nicht.

Die Bewerbungsunterlagen

Sie bestehen aus:

- einem Inventar der Rebflächen des Betriebs und der eventuellen Veränderungen der letzten 10 Jahre,

- allen kommerziellen Unterlagen mit Angaben der Verkaufspreise der Weine der letzten 10 Jahre,

- Weinproben der in den letzten 10 Jahren hergestellten Weinen, die Wahl der Jahrgänge bestimmt der Ausschuss

Bestimmungen für die Zulassung der Bewerbung:

- eine regelmäßige und normale Verwendung des Namens des Betriebs für die in den letzten 10 Jahre erzeugten Weine;

- der Betrieb muss eine ausreichend große Wirtschaftseinheit darstellen und Keller besitzen, die ausschließlich den im Betrieb erzeugten Weinen vorbehalten sind;

- mindestens 50% der Rebflächen, die Wein mit der Ursprungsbezeichnung Saint-Emilion Grand Cru produzieren, müssen älter als 12 Jahre sein;

- im Laufe der letzten 10 Jahre muss für mindestens 7 Ernten ein Zulassungszertifikat, das der Ursprungsbezeichnung Saint-Emilion Grand Cru entspricht, erteilt worden sein.

Auf die Gefahr hin, die Klassifizierung des Betriebs zu verlieren, müssen sich die Bewerber verpflichten:

- während der folgenden 10 Jahre die Rebflächen, von denen der unter dem Namen des klassifizierten Betriebs erzeugte Wein stammt, nicht zu verändern (ausgenommen spezielle Anträge an das Institut National des Appellations d‘Origine, die dem Ausschuss vorgelegt werden);

- die erzeugten Weine im Betrieb als Grand Cru Classé oder Premier Grand Cru Classé abzufüllen.

Prüfung der Bewerber

Der Ausschuss erstellt sein Urteil unter Berücksichtigung aller Faktoren, die eine Klassifizierung berechtigen oder beeinträchtigen. Darunter sind speziell zu nennen:

- Beschaffenheit des Betriebs in Bezug auf Größe und Qualitätsmerkmale,

- Betriebsführung in Bezug auf Anbau und Kellerei,

- Vertrieb, Aufmachung, Bekanntheitsgrad, Verkaufsförderung und Verkaufspreise,

- Gleichmäßigkeit und Niveau der Weinqualität, welche auch durch Weinproben geprüft wird.